Privatversicherer können Umsatzsteuer teilweise zurückfordern
Im Streit mit Kliniken um die Kosten für in der ambulanten Behandlung eingesetzte Zytostatika können private Krankenkassen grundsätzlich einen Teil des Geldes für ihre Versicherten zurückfordern. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen, entschied am gestrigen Mittwoch der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil.
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