Urteil: Keine Steuer bei fehlerhafter Fondsberatung
Anleger, die aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung eine Entschädigung erhalten, müssen darauf nicht immer Kapitalertragsteuer zahlen. Das entschied das Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem Fall in dem es um Schiffsfonds ging.
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