Entzug der Fahrerlaubnis wegen Unfallflucht - Wo liegt die Erheblichkeitsschwelle?
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort setzt nach einem Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.08.2018 - 5 Qs 58/18 voraus, dass ein Sachschaden in Höhe von mindestens 2.500 EUR entstanden ist. Erst ab diesem Betrag soll ein bedeutender Sachschaden im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch (Entziehung der Fahrerlaubnis) vorliegen.
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