Bundesarbeitsgericht sieht Diskriminierung bei Hinterbliebenenversorgung
Das wird teuer - zumindest für einige Arbeitgeber. Denn in einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18 -, Pressemitteilung) wird Witwen/Witwern nun eine Hinterbliebenenrente zugesprochen, die so in der Versorgungsordnung nicht vereinbart war. Dabei stehen einschränkende Klauseln bei der Hinterbliebenenversorgung schon länger im Fokus der Arbeitsgerichte.
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