Zählt Einmalzahlung aus privater Unfallversicherung als Einkommen?
Nachdem der Ehemann eine Einmalzahlung aus einer privaten Unfallversicherung bekommen hatte, wurden seiner Ehefrau rückwirkend die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II gestrichen und das Jobcenter forderte die Erstattung von Leistungen. Die Zahlung aus der Unfallversicherung des Mannes sei als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen an die Ehefrau zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II zu berücksichtigen, so die Begründung. Die Frau war anderer Auffassung und zog vor Gericht.
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