Urteil zur Wohngebäudeversicherung: Versicherer muss Dachschaden nach Sturm nicht bezahlen
Nach einem Sturm der Windstärke 8 beklagt eine Frau Schäden am Gartenzaun und einer Dachgaube. Der Versicherer muss aber nur teilweise für diese Schäden aufkommen, urteil das Landgericht Saarbrücken. Die Hintergründe dieses Falls beschreibt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke in seinem Gastbeitrag.
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