Riester-Urteil: Förderung trotz Sonderurlaub?
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil klarstellt, steht und fällt die staatliche Förderung der Riesterrente mit Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung – entweder den eigenen oder denen des Ehepartners.
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