Pflicht zum Jahresendgespräch: Nicht nur eine juristische Frage
Gerade hat das OLG Hamburg sich im Urteil vom 27.09.2018 - Az.: 1 U 2/18 deutlich festgelegt: Es gibt keine Dauerbetreuungspflicht (Ausnahme Fondspolicen) für Versicherungsmakler und auch keine Pflicht für ein Jahresendgespräch. Das wird Versicherungsmakler und Finanzberater freuen, sollte aber nicht dazu verführen, die Kundenbetreuung aus dem Auge zu verlieren.
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