Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Dienstwagendiebstahl
Auto mit gestohlenem Schlüssel muss nicht „grob fahrlässig“ abhandengekommen sein. Nimmt eine Arbeitnehmerin betriebliche Unterlagen, die sie außer Haus benötigt hatte, aus ihrem Betrieb, einem Wohnheim, zusammen mit einem Generalschlüssel der Firma ihres Arbeitgebers mit nach Hause und lässt sie beides in ihrem — vor dem Haus gesicherten — Pkw liegen, so kann ihr keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn der Wagen in der Nacht gestohlen wird.
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