Urteil zur Rückstau-Klausel in der Wohngebäudeversicherung: Auf den Austritt des Wassers kommt es an!
Ein Urteil des Kammergerichts Berlin veranschaulicht, wann Schäden durch die Rückstau-Klausel der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungs-Bedingungen (VGB) mit Elementarschaden-Klausel gedeckt sind und wann nicht. Zugleich verdeutlicht das Urteil: Wie eh und je ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu kennen. Denn definierte Risiken aus den Versicherungsbedingungen widersprechen mitunter den Vorstellungen der Versicherungsnehmer. Ein Urteil auch als Lehrstück für die Beratung und ... weiterlesen
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