Neues Urteil sorgt für Klarheit: Sind Makler zu einem Jahresgespräch mit dem Kunden verpflichtet?
Muss man als Versicherungsmakler ein Jahresgespräch mit dem Kunden führen, um einer möglichen Haftung etwa bei Unterversicherung zu entgehen oder nicht? In dieser Frage hat das Oberlandesgericht Hamburg nun Klarheit geschaffen. Rechtsanwalt Jens Reichow erklärt in seinem Gastbeitrag, was das für Makler bedeutet.
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