Kfz-Versicherung: Wann Fahrzeugreparatur zu Leistungsfreiheit führt
Lässt ein Versicherungsnehmer nach einem Autounfall sein beschädigtes Fahrzeug teilweise reparieren, ohne zuvor Weisungen des Versicherers einzuholen, dann verletzt er bedingt vorsätzlich seine Aufklärungspflicht. Das hat das Kammergericht Berlin in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden. Er muss dem Versicherer ermöglichen, das Auto zu besichtigen, bevor er etwas unternimmt, das das sogenannte Schadenbild verändert. Dies dient der Feststellung des Versicherungsfalls und kann zum Beispiel durch einen vom Versicherer beauftragten Gutachter.
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