Kann ein Sachversicherer vom Schädiger die Gutachterkosten verlangen?
Sachversicherer holen zur Schadenermittlung regelmäßig ein Sachverständigengutachten ein. Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil dazu entschieden, ob der Versicherer dies Kosten für das Gutachten von demjenigen verlangen kann, der den Schaden verursacht hat. Im konkreten Fall ging es um die Regulierung eines Wasserschadens aus einer Wohngebäudeversicherung. Ursache war ein Leck in der Wasserleitung, die der beklagten Gemeinde gehörte. Von ihr forderte der Gebäudeversicherer die Kosten für ein von ihm in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachtens zurück.
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