Handynutzung als Fußgänger: Gericht verneint Unfallversicherungsschutz
Eine Frau geht von der Arbeit nach Hause und überquert dabei einen unbeschrankten Bahnübergang. Weil sie konzentriert am Handy telefoniert, übersieht sie eine heranfahrende U-Bahn und verletzt sich schwer. Das Sozialgericht Frankfurt hat entschieden, dass der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Es ist der Ansicht, dass die Versicherte durch das Telefonieren mit dem Handy derart abgelenkt war, dass die Handynutzung als wesentliche Unfallursache anzusehen ist.
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