Urteil zu betrieblicher Versorgung: Deutlich jüngere Ehefrau bekommt nur gekürzte Witwenrente - SPIEGEL ONLINE - KarriereSPIEGEL
Eine Witwe hat eine Hinterbliebenenrente vom Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes gefordert. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun: Sie wird diese Rente bekommen - aber nicht in vollem Umfang, denn der Altersunterschied ist zu groß.
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