BGH-Urteil: Position der Staates als Erbe gestärkt
Wenn der Staat das Erbe eines Gestorbenen ohne Angehörige antritt, muss er für Hausgeldschulden einer Wohnung in der Regel nur mit der Erbmasse haften. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag in einem Fall aus Sachsen.
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