Rechtsanwalt Björn Thorben Jöhnke: Warum der Kläger in diesem Fall „bedingungsgemäß berufsunfähig“ war | DAS INVESTMENT
Der BU-Versicherer hatte sich verpflichtet zu zahlen, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent - also bedingungsgemäß - berufsunfähig werden sollte. In dem vorliegenden Fall, den das OLG Dresden zu verhandeln hatte, gab es um den Begriff allerdings ein zähes Ringen. Rechtsanwalt Björn Thorben Jöhnke analysiert den Hergang.
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