Straße blockiert: Vorfahrtsberechtigter hat Mitschuld
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, beim Abbiegen mit einem Fahrzeug, quer auf einer Vorfahrtsstraße stehen zu bleiben. Dies stellt ein Verkehrshindernis dar. Übersieht jedoch ein Vorfahrtsberechtigter dieses, so gilt dies als besonders unaufmerksam. Passiert ein Unfall, kann ihm ein Mitverschulden von bis zu 50% daran angelastet werden. Auch derjenige, der Vorfahrt hat, muss besonderen Sorgfaltspflichten nachkommen.
Weiterlesen auf: AssCompact