PKV muss Patienten auch Prothesen-Wartung zahlen
Private Krankenversicherungen müssen Patienten auch die Kosten für notwendige Wartungen medizinischer Hilfsmittel wie etwa Prothesen oder Hörgeräte erstatten. Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränkt sich nicht auf die reine Anschaffung.
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