Neu ab 2019: Steuern sparen bei der 1%-Regelung
Die meisten Firmenwagen dürfen auch privat genutzt werden. Im Gegenzug muss der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil versteuern. Entweder führt er dafür ein Fahrtenbuch, oder er wählt die bequeme 1%-Regelung. Bei dieser gibt es ab dem nächsten Jahr eine interessante Änderung.
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