Kein Anspruch auf Schadensersatz bei verspäteter Meldung eines Schadens
Informieren Autobesitzer ihre Kfz-Versicherung zu spät über einen Schaden, bleiben sie womöglich auf den Kosten sitzen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Im konkreten Fall hatte ein Mann seinen Schaden erst nach einem halben Jahr gemeldet. Eigentlich sollte man das binnen einer Woche machen.
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