BGH zum Leistungsausschluss bei Schäden durch Schimmel
Ein Leistungsausschluss in der Gebäudeversicherung, demzufolge sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen generell nicht auf "Schäden durch Schimmel" erstreckt, kann den Versicherungsnehmer nach Auffassung des BGH (Urteil vom 12.07.2017 - IV ZR 151/15) unangemessen benachteiligen.
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