BGH-Urteil: Versicherungsmakler hat bei PKV-Tarifwechsel nach § 204 Anrecht auf Vergütung
Holt ein per „Dienstleistungsvereinbarung“ beauftragter Versicherungsmakler ein Angebot ein, das laut Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) einem Kunden den Wechsel in einen anderen Tarif eines privaten Krankenversicherers ermöglicht, liegt ein Versicherungsmaklervertrag vor. Die Dienstleistung ist entsprechend zu vergüten. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 28. Juni 2018 (Az.: I ZR 77/17). weiterlesen
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