BGH entscheidet erneut zur Vertriebshaftung
Der BGH entlastet in einem aktuellen Leitsatzurteil erneut den Vertrieb geschlossener Fonds. Es betrifft den Fall, dass ein Kunde mehrere Fonds gleichzeitig gezeichnet hat und nur einer davon Verluste macht. Diesen kann der Anleger – jedenfalls unter bestimmten weiteren Voraussetzungen – nicht isoliert einklagen.
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