Besteuerung von Rentenversicherung mit lebenslanger Todesfallabsicherung
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Fall dazu entschieden, wie die Übertragung einer Rentenversicherung sowie die anschließende Auszahlung der darin enthaltenen Todesfallleistung steuerlich zu erfassen ist. Im konkreten Fall ging es um eine Rentenversicherung mit lebenslanger Todesfallleistung bei einmaliger Beitragsleistung. Die Versicherung war nach den Versicherungsbedingungen zur Zahlung der Rente und der Todesfallleistung an den Versicherungsnehmer bzw. dessen Erben verpflichtet.
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