Abmahnung und fristlose Kündigung wegen derselben Gründe?
Das Landgericht Frankfurt am Main hat über die Frage entschieden, ob ein Unternehmer wegen Gründen, für die er den Handelsvertreter bereits abgemahnt hat, berechtigt ist, diesen wegen derselben Gründe dann auch noch fristlos zu kündigen.
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