Tücken einer Abfindungsvereinbarung mit dem Haftpflichtversicherer
Abfindungsvereinbarungen mit einem gegnerischen Haftpflichtversicherer müssen Anspruchsteller sorgfältig vorbereiten. Das OLG Dresden hat sich mit Urteil vom 23.05.2017 - 4 U 1524/16 näher mit diesem Thema befasst.
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