Regress des Versicherers wegen Entfernens vom Unfallort
Hinsichtlich der Verletzung von Obliegenheiten, die den Versicherten vor und nach dem Versicherungsfall treffen, sind die Beträge, für die gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen zur Kfz-Versicherung Leistungsfreiheit besteht (hier: jeweils 5.000 EUR), zu addieren.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24