PKV-Urteil: Welche Ansprüche Versicherte im Notlagentarif haben
Ein Urteil des Landgerichts (LG) Osnabrück hat Klarheit im Hinblick auf Aspekte des Notlagentarifs privater Krankenversicherungen gebracht. Im konkreten Fall hatte der Versicherte mehrere Beiträge seiner privaten Krankenversicherung nicht bezahlt. Daher befand er sich im sogenannten Notlagentarif (§ 153 VAG und § 193 VVG). Er wollte nun weitere Kosten erstattet bekommen, diesmal aus einem stationären Krankenhausaufenthalt. Der Versicherer wollte diese Kosten mit den rückständigen Beiträgen aufrechnen.
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