Nagelprobe für BGH-Urteil zu Bewertungsreserven
Laut Bundesgerichtshof dürfen Versicherer Kunden die Beteiligungen an den Bewertungsreserven nur kürzen, wenn sie gute Gründe haben. Ein älteres, aber nicht rechtskräftiges Urteil des LG Stuttgart hat den gleichen Tenor. Nun wird es spannend, wie das OLG Stuttgart im Revisionsverfahren entscheidet.
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