Elementarschaden-Deckung bei Starkregen ist lückenhaft
Nicht alles, was auf den ersten Blick wie ein witterungsbedingter Rückstau aussieht, ist ein Schadenereignis im Sinne der Versicherungs-Bedingungen. Das belegt eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts. mehr ...
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