BaFin versus gonetto: Verwaltungsgericht bestätigt Provisionsabgabeverbot
Für das Geschäftsmodell der als Versicherungsmaklerin registrierten gonetto GmbH gilt voraussichtlich das Provisionsabgabeverbot. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigt, indem es den Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen Maßnahmen der BaFin abgelehnt hat. Das Geschäftsmodell von gonetto beruht darauf, Kunden Provisionen aus vermittelten Versicherungsverträgen gegen eine Gebühr zu erstatten oder ihnen direkt Nettotarife, die keine Provisionen für den Vermittler vorsehen, zu vermitteln.
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