Steuer: Wenn der Arbeitgeber sich an der Krankenzusatzversicherung beteiligt
Gewährt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Krankenversicherungsschutz, so handelt es sich in Höhe der Arbeitgeberbeiträge dann um Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags nur Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Wenn der Arbeitgeber hingegen einen Zuschuss zur Krankenversicherung nur dann zahlt, wenn der Arbeitgeber mit einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl einen Vertrag schließt, dann handelt es sich um Barlohn, weil er dann Geld aufwendet.
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