Nach BGH-Urteil zu Vertrags-Umschichtungen: Rechtsanwälte befürchten Klagewelle gegen Vertriebler
Rechnet ein Vermittler oder ein Makler seinem Kunden nicht vor, wie sich die Umschichtung einer aktuellen Lebensversicherung in ein anderes Produkt auswirkt, kann der Kunde auf Schadenersatz klagen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Welche Folgen das Urteil für den Vertrieb haben könnte.
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