Produkthaftung wegen unzureichender Gebrauchsanleitung
Fehlerhafte Gebrauchsanleitungen oder Instruktionen zur Handhabung von Produkten können zur Haftung des Produzenten führen, wenn Personen Schäden davontragen. Das Landgericht Heidelberg (LG Heidelberg, 25.11.2016 - 3 O 5/16) hatte darüber zu entscheiden, inwieweit ein Hersteller von Enthaarungscreme seinen Instruktionspflichten ausreichend nachgekommen war. Das Urteil ist auch für den Haftpflichtversicherungsschutz von Interesse.
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