Falschberatung - Fondsgebundene Lebensversicherung kann als Anlagegeschäft gelten
Eine fondsgebundene Lebensversicherung kann als Anlagegeschäft gewertet werden und die entsprechenden Beratungspflichten mit sich bringen. Das ist der Fall, wenn die Absicherung des Todesfallrisikos gegenüber der Rendite-Erwartung eine untergeordnete Rolle spielt. Dies hat mit einem aktuellen Urteil das Oberlandesgericht Dresden bestätigt. Ein Anlageberater verlor deshalb seinen Anspruch auf Vergütung (OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2018, 4 U 1189/17). weiterlesen
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