Falschberatung - Fondsgebundene Lebensversicherung kann als …

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Falschberatung - Fondsgebundene Lebensversicherung kann als Anlagegeschäft gelten

Falschberatung - Fondsgebundene Lebensversicherung kann als Anlagegeschäft gelten © Pixabay

Eine fondsgebundene Lebensversicherung kann als Anlagegeschäft gewertet werden und die entsprechenden Beratungspflichten mit sich bringen. Das ist der Fall, wenn die Absicherung des Todesfallrisikos gegenüber der Rendite-Erwartung eine untergeordnete Rolle spielt. Dies hat mit einem aktuellen Urteil das Oberlandesgericht Dresden bestätigt. Ein Anlageberater verlor deshalb seinen Anspruch auf Vergütung (OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2018, 4 U 1189/17). weiterlesen

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