Einsatz Dritter im Maklerbüro: Kooperationsmodelle von Maklern
Der Einsatz selbstständiger „Mitarbeiter“ oder „Untervermittler“ im Maklerbüro wirft zahlreiche Rechtsfragen auf. Entscheidend ist die Rechtsbeziehung zwischen dem Makler und dem Dritten, der im Maklerbüro zum Einsatz kommt. Ist die Rechtsbeziehung darauf gerichtet, dass der Dritte für den Makler vermittelnd tätig wird, handelt es sich im Zweifel um ein Handelsvertreterverhältnis. Ist die Rechtsbeziehung eher die Zusammenarbeit eigenständiger Makler ausgelegt, dann handelt es sich um eine Kooperation nach Maßgabe der jeweiligen Kooperationsvereinbarung.
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