Wenn der vergessene Rauchmelder plötzlich in der Zwischendecke piept
Das Amtsgericht Hannover hat jüngst über eine Klage auf Schadensersatz wegen eines in einer Zwischendecke vergessenen Rauchmelders entschieden. Die Klägerin im konkreten Fall ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und wollte eine der Wohnungen sanieren lassen. Es wurde zunächst ein Elektriker beauftragt, die an den vorhandenen Zimmerdecken befindlichen Rauchmelder zu demontieren. Auftrag des beklagten Handwerkers war es hingegen, anschließend die Decken abzuhängen, sie mit Rigipsplatten zu verkleiden und malermäßig zu überarbeiten.
Weiterlesen auf: AssCompact