Rechtsanwalt Björn Thorben Jöhnke: Warum der BU-Versicherer schließlich zahlen musste | DAS INVESTMENT
Eine Versicherungskundin war an Multipler Sklerose erkrankt und beantragte Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – doch der Versicherer stellte sich quer. Worum es in dem Fall genau ging und wie das Landgericht Mühlhausen urteilte, erläutert Björn Thorben Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow.
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