Risikoausschlüsse "Verpackung" und "Eingriffe von hoher Hand" in der Transportversicherung
Der BGH hat mit Beschluss vom 08.11.2017 - IV 318/16 die interessengerechte Auslegung von zwei Ausschlussklauseln in der Transportversicherung untermauert. Danach knüpft der Risikoausschluss "Fehlen oder Mängel der Verpackung" allein an eine ordnungsgemäße Verpackung der versicherten Sache bei ihrer Aufgabe zum Transport an. Der Risikoausschluss für "Eingriffe von hoher Hand" erfasst nur solche Gefahren, bei denen die Anordnung der behördlichen Maßnahme selbst ursächlich für den eingetretenen Schaden war.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24