Rechtsschutz: Wenn zwei Versicherungsfälle ursächlich sind
Das Landgericht Saarbrücken hat über die Rechtmäßigkeit einer Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung entschieden. Sie besagt, dass der Versicherungsschutz ausgeschlossen wird, wenn mehrere Versicherungsfälle ursächlich für den Anspruch sind und einer der beiden Versicherungsfälle zeitlich vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags liegt. Laut Gericht ist diese Klausel wirksam.
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