PKV: Dürfen Makler sich vermittelte Tarifwechsel vergüten lassen?
Ob auch die Vermittlung eines Tarifwechsels in der privaten Krankenversicherung als Versicherungsvermittlung gilt, hat das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Fall entschieden. Es klagte eine gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte gegen einen Versicherungsmakler wegen unlauteren Wettbewerbs. Der Makler wirbt auf seiner Internetseite damit, privat Krankenversicherte bei einem Tarifwechsel innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung zu unterstützen. Er kündigt dort an, dass nur im Fall eines erfolgreichen Tarifwechsels eine einmalige Servicepauschale an ihn zu zahlen sei.
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