Urteil: Makler haftet für Fehlverhalten des Maklerpools
Viele Versicherungsmakler unterhalten keine Direktanbindungen, sondern nutzen das Angebot verschiedener Maklerpools. Diese bieten neben der Abwicklung der Courtagezahlungen auch häufig die Unterstützung bei der Einreichung der Versicherungsanträge an. Was geschieht, wenn der Maklerpool hierbei einen Fehler begeht, hatte das Landgericht Bielefeld zu entscheiden. Rechtsanwalt Jens Reichow erläutert die Hintergründe.
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