Lebensversicherung: Kann Erbin den Versicherungsnehmer ändern?
Wird eine Lebensversicherung auf den Tod einer anderen Person abgeschlossen, kann der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte im Erlebensfall geändert werden. Dazu bedarf es keiner Einwilligung der versicherten Person wie bei Änderung des im Todesfall Begünstigten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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