Krankenversicherung: Stationäre Reha auch bei Demenz?
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Demenzerkrankungen die Voraussetzungen vorliegen, stationär an Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entschieden. Eine Voraussetzung ist dabei die Rehabilitationsfähigkeit des Patienten sowie das Definieren von konkreten und individuellen Zielen für die Reha. Dazu zählen zum Beispiel die Verlangsamung des Krankheitsprogresses sowie körperliche und geistige Aktivierung.
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