Kapitalanlageausschluss in der Rechtsschutzversicherung
Wenn eine Rechtsschutzversicherung einen Ausschluss für die "Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Beteiligungen" enthält, umfasst der Begriff "Beteiligungen" nicht nur gesellschaftsrechtlich relevante, sondern auch gewinnabhängige Beteiligungen wie etwa partiarische Darlehn. Das hat das Landgericht (LG) Flensburg mit Urteil vom 28.04.2017 - 4 O 225/16 festgestellt.
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