BGH: Das sollten Vermittler bei Änderungen von LV-Policen beachten
Wenn ein Vermittler einem Kunden die Umdeckung einer Lebenspolice anbietet, sollte er ihm besser freiwillig vorrechnen, was die Unterschiede zwischen aktuellem und neuem Vertrag sind. Die genaue Dokumentation ist ebenfalls sehr ratsam, wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil meint.
Weiterlesen auf: FONDS professionell