Betriebsgefahr des Fahrzeugs bei grob verkehrswidrigem Fußgänger | Recht | Haufe
Verhält sich ein Fußgänger bei Überquerung der Straße grob verkehrswidrig, kann bei einem Unfall die Betriebsgefahr für das Fahrzeug gänzlich entfallen.
Weiterlesen auf: Haufe.de News und Fachwissen