Anwaltskosten sind auch bei vorheriger Haftungszusage zu erstatten
Rechtsanwaltskosten nach einem unverschuldeten Unfall sind immer zu erstatten, auch wenn die Beklagte die Deckung und Haftung für einen Unfall bereits zugesagt hat. Entsprechend urteilte das Amtsgericht Aachen im Juli.
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