Unfallversicherung muss nicht zahlen, wenn der Versicherte keine Angaben macht
Fragt die Versicherung nach einem Schadensfall, ob der Versicherte noch andere Policen abgschlossen hat, dann muss dieser in jedem Fall Auskunft darüber geben. Lässt er die Frage danach unbeantwortet, so liegt darin kein Versehen, sondern eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht. Die Versicherung muss in so einem Fall nicht zahlen, hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Az: 10 U 778/15
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